Hinweise zur Nutzung von Außensportanlagen (Quelle LK Bautzen)

von Gojko Sinde

Seit dem 04.Mai dürfen Außensportanlagen und Spielplätze wieder genutzt werden. Uns erreichen zahlreiche Anfragen, unter welchen Bedingungen geöffnet werden darf. Der WFV veröffentlicht deshalb Auszüge aus dem Corona –Newsletter des Landkreises Bautzen. Für Außensportanlagen gibt es eine detaillierte Beschreibung im Punkt III/12 der Hygieneverordnung unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020.pdf

Sportvereine dürfen unter Einhaltung der Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregeln sportlich tätig werden. Somit Technik- und  Ausdauertraining auch bei Fußball- und Handballvereinen möglich, etwa im Rahmen von Stationstraining. Trainingseinheiten mit Mannschaftssportcharakter sind weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios und Yogakurse könnten auf einem Sportplatz zusammenkommen und Kurse anbieten – stets unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Für Spielplätze sieht die Verordnung eine Abstimmung zu speziellen hygienischen  Nutzungskonzepten mit den Landratsämtern vor. Das Bautzener Gesundheitsamt hat dafür ein Konzept formuliert. Dieses ist von Städten und Gemeinden zu bestätigen.  
Download „Hygienekonzept zur Öffnung von Spielplätzen“:

https://www.landkreis-bautzen.de/Ordnungsamt/Hygienekonzept_zur_Oeffnung_von_Spielplaetzen.pdf

Bitte beachtet auch jeweils regionale Lösungen, Vorschläge, Richtlinien von Kommunen, oder dem jeweiligen Träger der Sportstätte.

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